Schutzkonzept und Kontaktdaten Siblinger Randenhaus

GESICHTSMASKEN
Tragen einer Gesichtsmaske in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben.

Massnahmen:

Jede Person muss in Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Gesichtsmaske tragen. Davon ausgenommen sind Gäste in Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben, während sie an ihrem Tisch sitzend Speisen oder Getränke konsumieren.

Kinder vor ihrem 12. Geburtstag sind von der Maskentragpflicht ausgenommen, ebenso Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Ge- sichtsmasken tragen können.

 

ERHEBUNG VON KONTAKTDATEN

Die Betreiber müssen die Kontaktdaten von jedem Gast erheben. Davon ausgenommen sind Kinder, die mit ihren Eltern anwesend sind.

Massnahmen:

Es sind folgende Daten zu erheben:
Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer, Tisch- oder Sitzplatznummer.

Die Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin unverzüglich in elektronischer Form weitergeleitet werden.

 

Ich habe die wesentlichen Punkte des Schutzkonzept des Bundes verstanden und meine Daten richtig eingegeben.

Was ist die Summe aus 2 und 6?